Steuerliche Aspekte

Wer für die Verwirklichung eines gemeinnützigen Zwecks spendet oder einer gemeinnützigen Stiftung eine Zustiftung macht, wird mit steuerlichen Vorteilen belohnt. Diese Zuwendungen können gegen Vorlage einer Zuwendungsbestätigung bei der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden und mindern somit die Steuerschuld.

Spende

Spenden sind freiwillige, unentgeltliche Zuwendungen an eine gemeinnützige Körperschaft (z.B. Stiftung), die diese zeitnah für ihre satzungsmäßigen Zwecke ausgeben muss.

Gemäß § 10b Abs. 1 Einkommenssteuergesetz können Spenden zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung an eine gemeinnützige Körperschaft insgesamt bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte des Zuwendungsgebers als Sonderausgaben abgezogen werden. Abziehbare Zuwendungen, die den oben genannten Höchstbetrag überschreiten oder im Jahr der Zuwendung nicht berücksichtigt werden können, können im Rahmen der Höchstbeträge in den folgenden Jahren als Sonderausgaben abgezogen werden.

Stiftungen / Zustiftungen

Gemäß § 10b Abs. 1a Einkommenssteuergesetz können Spenden in den Vermögensstock einer gemeinnützigen Stiftung auf Antrag des Steuerpflichtigen im Jahr der Zuwendung und in den folgenden neun Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von einer Million Euro abgezogen werden. Diese Abzugsmöglichkeit ist neben dem oben genannten Spendenabzug möglich. Begünstigt sind Zuwendungen anlässlich der Stiftungsgründung und seit 2007 auch spätere Zustiftungen. Zuwendungen in den Vermögensstock einer Stiftung unterliegen nicht dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung.

Der Abzugsbetrag kann innerhalb von zehn Jahren nur einmal in Anspruch genommen werden. Bei Verheirateten steht der Abzugsbetrag jedem Ehegatten einzeln zu.
Niemand wird eine Stiftung errichten, um Steuern zu sparen, aber wenn man sich entschlossen hat, mit Hilfe einer Stiftung bestimmte gemeinnützige Zwecke zu verwirklichen, sind die steuerlichen Vorteile eine Form der staatlichen Anerkennung und Unterstützung dieses Engagement.